Energieeffizienz, GEG, KfW und Co.

Wie behalte ich bei meiner Sanierungsplanung noch den Überblick?

Wer heute baut oder saniert, achtet auf einen möglichst geringen Energiebedarf. Klar ist, die umweltfreundlichste und günstigste Kilowattstunde ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen. Leichter gesagt, als getan. Viele Sanierungswillige fragen sich: Was gehört in meine Planung, wer kann mich fachlich beraten und wo bekomme ich weitere Informationen? Unsere Sanierungs-Checkliste enthält 4 wichtige Punkte, die bei einer Sanierung geklärt werden sollten.

 

1. Energetisch sanieren: Was heißt das und auf was muss ich achten

Bei der energetischen Sanierung wird das Gebäude so aufgewertet, dass es künftig mit einem geringen Energieverbrauch für Warmwasserbereitung, Heizung und Beleuchtung auskommt. Das Gebäude wird dabei immer als Ganzes betrachtet. Das bedeutet zum einen gute Dämmung und Abdichtung der Gebäudehülle, die die Heizwärme im Haus hält. Zum anderen zählt der Einbau einer effizienten, modernen und gut geregelten Heizung mit einem möglichst großen Anteil an erneuerbaren Energien.

  • Welche Verordnungen und Gesetze muss ich kennen?

    Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollen die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und das Klimaschutz-Ziel der Bundesregierung, bis 2045 einen "nahezu klimaneutralen" Gebäudebestand zu erreichen, umgesetzt werden. Im Fokus steht ein energetischer, baulicher Wärmeschutz und eine effiziente Anlagentechnik.

    GEG Text

    Gegenüber der bisher geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden die energetischen Anforderungen an die Gebäudehülle für Neubau und Sanierung nicht verändert.

    Das GEG gilt für alle Gebäude, die entsprechend ihres Verwendungszweckes unter Energieeinsatz beheizt oder gekühlt werden, sowie für deren Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik und der Warmwasserversorgung. Für bestehende Gebäude gilt es, wenn Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden.

2. Energieberatung: Warum ist sie wichtig und was beinhaltet sie?

Das Haus ist ein komplexes System. Werden z. B. Fenster ausgetauscht oder das Dach gedämmt ohne den Anschluss an eine spätere Fassadendämmung einzuplanen, ist dies in den meisten Fällen nicht sinnvoll. Bei einer detaillierten Gebäudeenergieberatung erhält man Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes und Vorschläge, wie man sinnvoll an eine energetische Sanierung herangehen kann.

  • Welche Unterlagen benötigt der Energieberater für seine Berechnungen?


    Wichtige Informationen liefern die Planungsunterlagen des Gebäudes, das aktuelle Schornsteinfegerprotokoll, die Verbrauchsabrechnungen der vergangenen drei Jahre und eine Aufstellung der bekannten Schäden.
  • Wo findet man qualifizierte Energieberater?

    Die Deutsche Energie-Agentur dena bietet eine Expertenbank, auf der man nach einem Energieberater und Energieausweis-Aussteller in der Region suchen kann: Die Energieeffizienz-Experten

    
Informationen zur Energieberatung gibt es auch beim Verband der Gebäudeenergieberater, IngenieureHandwerker e. V. GIH, beim Deutschen Energieberater-Netzwerk DEN oder bei den Architekten- oder Ingenieurkammern.

  • Was ist ein Energieausweis?

    Den Energieausweis brauchen alle Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen oder vermieten wollen. Und es gibt zwei Arten des Energieausweises: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.

 

    4. Während der Bauzeit: Bauleitung, Abnahme, Rechnungsprüfung

    Bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen ist die Beauftragung eines Bauleiters nach der Landesbauordnung LBO §45 Pflicht. Bei allen anderen Maßnahmen ist es empfehlenswert. Die gesetzliche Pflicht des Bauleiters ist es, die Sicherheit für die Baubeteiligten und Dritten auf der Baustelle gegenüber der Baurechtsbehörde sicherzustellen. Die Objekt- und Bauüberwachung wird vom Bauherrn auf freiwilliger Basis beauftragt und nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bezahlt. Die Bauüberwachung nach HOAI prüft, ob die ausführenden Firmen die Leistungen, so wie sie in den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen definiert sind, mangelfrei umsetzen. Die Bauüberwachung erstellt auch einen Bauzeitenplan und koordiniert die zeitlichen Abfolgen der einzelnen Firmen, überwacht, ob die anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und übernimmt die Rechnungsprüfung für den Bauherren.
 

    Fachplnung und Baubegleitung werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.

    Die Abnahme ist sozusagen der „Dreh- und Angelpunkt“ der Sanierung. Der Bauherr nimmt die Leistung ab und bestätigt damit die Fertigstellung der vertraglichen Vereinbarungen. Sind noch Mängel vorhanden, werden diese schriftlich festgehalten. Die betreffende Firma ist nach der Abnahme verpflichtet, die Mängel zu beseitigen. Mit der Abnahme beginnt auch die Verjährungsfrist für die Gewährleistung und die Fälligkeit der Vergütung. 

    Auch bei der Rechnungsprüfung gibt es einiges zu beachten. Die Rechnung muss an den Bauherrn als Auftraggeber adressiert sein. Sie ist nachvollziehbar und kann rechnerisch und fachtechnisch geprüft werden. Ausführungszeitpunkt, Rechnungsnummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind aufgeführt. Nach §14b Abs.1 Satz 5 Umsatzsteuergesetz muss der Bauherr die Rechnungen zwei Jahre lang aufbewahren. Wichtig: Die Rechnungen gelten auch als Verwendungsnachweis für einzelne Förderprogramme.

    3. Die Finanzierung gestalten

    Am Anfang hilft eine Grobplanung der Sanierungskosten. Diese setzen sich aus den Kosten für die geplanten Maßnahmen, den Kosten für Beratung und Planung und den Gebühren für Genehmigungen bei der Baubehörde zusammen. Der zweite Schritt ist die Berechnung des Eigenkapitals. Dazu gehören auch zusätzliche monatliche Belastungen, mögliche Kreditlaufzeiten und ein finanzieller Puffer für Unvorhergesehenes.

    • Gibt es Geld vom Staat?

      Sanierungsmaßnahmen werden von Bund und Land finanziell unterstützt. 

      
Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie BMWi bietet auch Informationen zum Thema Förderung 

      
Das BAFA informiert über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude

      
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Fördermittel für einen Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen

    • Was ist bei der Beantragung von Fördermitteln zu beachten?


      Förderanträge müssen vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Kredite werden über die Hausbank beantragt, die Zuschüsse in der Regel direkt bei der jeweiligen Institution. Bei jedem Förderprogramm sind bestimmte Bedingungen wie z. B. technische Mindestanforderungen zu erfüllen. Und: In den meisten Fällen benötigt man für die Antragstellung einen Sachverständigen. Das heißt, ohne Energieberatung kein Zuschussantrag.
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