Bauordnungsrecht und vorbeugender Brandschutz
Brandschutztechnische Anforderungen an Baustoffe und Bauteile eines Gebäudes sind in den Landesbauordnungen enthalten, ergänzt durch eine Reihe zusätzlicher Sonderbauordnungen, Verwaltungsvorschriften und Normen. Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einer maximalen Höhe bis zu 7 Meter erfüllen normalentflammbare Wärmedämmstoffe die Anforderungen der Landesbauordnungen. Bei Sonderbauten oder Hochhäusern der Gebäudeklasse 4 und 5 werden höhere Anforderungen gestellt.
Zum vorbeugenden Brandschutz zählen Maßnahmen, die in erster Linie die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindern sollen. Die Ausbreitung von Flammen und Rauch muss so begrenzt werden, dass Flucht und Rettung von Menschen und Tieren möglich sind und wirksame Löscharbeiten durchgeführt werden können. Für größere Gebäude werden umfassende Brandschutzkonzepte erarbeitet.