Dachboden, Fußboden und Kellerdecke
Die Dämmung des Fußbodens verhindert Wärmeverluste insbesondere dann, wenn er über unbeheizte Kellerräume liegt oder direkt an die Außenluft bzw. ans Erdreich grenzt. Bei der Dämmung ist die Aufbauhöhe entscheidend, weil jeder Millimeter mehr auch die Baukosten in die Höhe treibt. Der PU-Vorteil: optimale Dämmleistung bei äußerst geringer Plattendicke. Das bedeutet günstige Konstruktionsvoraussetzungen für niedrige Aufbauhöhen. Wertvoller Wohnraum bleibt erhalten. Die PU-Dämmplatten sind stabil, begehbar, schnell und einfach zu verlegen. Sie lassen sich problemlos zuschneiden und anpassen.
Wird das Dach z. B. aufgrund geringer Höhe nicht ausgebaut, kann der Dachboden – auch als „Oberste Geschossdecke“ oder als zugängliche Decke beheizter Räume bezeichnet – gedämmt werden. Hier schreibt das GEG Gebäudeenergiegesetz einen maximalen U-Wert von 0,24 W/(m²·K) vor. Bei diesem Wert handelt es sich um die gesetzlichen Mindestanforderung. Für eine Förderung reicht diese nicht aus.
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