FAQ zur Energieberatung

Die Energieberatung unterstützt Eigentümer, Mieter oder Pächter bei der Entscheidung, wie bei einer Modernisierung die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert werden kann. Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Energieberatung, Förderung und Energieberatersuche.

Zu welchen Themen berät eine Energieberatung?

Die Beratung umfasst die wichtigsten Fragen zum energetischen Zustand des Gebäudes. Dazu gehören die Themen

  • Haustechnik (z. B. verschiedene Arten von Heizungsanlagen, Regelungen, Wärmepumpen, Lüftungsanlagen)
  • Baulicher Wärmeschutz (Wärmedämmung, Konstruktionen, Materialien, Dämmstärken, Wärmebrücken)
  • Stromverbrauch (Haushaltsgeräte, Stand-by, Energieverbrauchskennzeichnung, usw.)
  • Regenerative Energie (Solarthermie, Photovoltaik, Biomassenutzung)

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt einen detaillierten Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Einsparpotenzial. Dazu gehört

  • wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann,
  • oder wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau zu erreichen ist (systemische Sanierung).

Weitere Informationen: Merkblatt für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (Stand: 08.01.2024)

Wird die Energieberatung gefördert?

Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.

 

Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

  • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • zusätzliche Förderung für WEG: 500 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Quelle: BAFA

 

Fachplanung und Baubegleitung

BAFA
Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) beantragt werden: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), Heizungsoptimierung.

  • 50 % der förderfähigen Ausgaben
  • Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro

Quelle: BAFA

KfW  
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) fördert die KfW die Baubegleitung bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder einer Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und Tilgungszuschuss.

Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördert die KfW mit einem zusätzlichen Kredit­betrag, wenn das Gebäude eine Effizienz­haus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht. Es gelten die gleichen Höchst­beträge wie bei der Bau­begleitung – davon erhält man ebenfalls 50 % als Tilgungszuschuss.

Quelle: KfW

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EstG)

Zu den Aufwendungen für energetische Maßnahmen gehören auch die Kosten für Energieberater, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als fachlich qualifiziert zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ zugelassen sind, wenn der Energieberater durch den Steuerpflichtigen mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahmen nach Satz 3 beauftragt worden ist.

Quelle: Einkommensteuergesetz (EStG)

Wer kann einen Antrag auf Förderung einer Energieberatung stellen?

Antragsberechtigt sind

  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
  • Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter, wenn sie eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben

Der Antrag muss vor Beginn der Energieberatung, d. h. vor Abschluss eines rechtsgültigen Vertrages über die Durchführung einer Energieberatung. Mit einer Vollmacht kann die Energieberaterin oder der Energieberater den Antragsprozess komplett übernehmen.

Weitere Informationen finden Sie bei
BAFA
KfW

Wo finde ich eine qualifizierte Energieberaterin oder Energieberater?

Eine Energieberaterin oder einen Energieberater finden Sie in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Energieeffizienz-Experten finden

Wie kann ich mich auf die Energieberatung vorbereiten?

Bei der Terminabsprache können auch die Themen abgesprochen werden, zu denen eine Beratung notwendig ist.
Folgende Unterlagen unterstützen die Beratung:

  • das Schornsteinfegerprotokoll der letzten Überprüfung Ihrer Heizung
  • die Baupläne des betreffenden Gebäudes
  • die Energiekosten-Abrechnungen (die Heizöl-, Gas-, Fernwärme- oder Strom-Rechnungen der letzten Jahre)
  • aussagekräftige Fotos z. B. zum Gebäude, zum Bauteil, das gedämmt werden soll oder zum Schimmelbefall in Innenräumen
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