Förderung energetischer Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes gefördert. Alle Richtlinien zur BEG und Antworten auf die häufigsten Fragen zum BEG sind auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht.
Informationen über Steuerbonus, Investitions- und Tilgungszuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden finden Bauherren in der IVPU Broschüre "Förderprogramme für die energetische Sanierung" - siehe Download-Tipp. Auch in Sachen Förderung gilt: Besser statt dicker dämmen. PU-Sanierungslösungen sind äußerst wirksam und leistungsfähig. Mit PU-Dämmstoffen lassen sich förderfähige Baulösungen leicht umsetzen.
Wo kann man Kredit- oder Zuschussförderung beantragen?
Ab dem 02.01.2021 können Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beim BAFA Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle beantragt werden.
Ab dem 01.07.2021 kann eine Kreditförderung für Einzelmaßnahmen sowie eine Kredit- und Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäude bei der KfW beantragt werden. Weitere Details werden im April 2021 veröffentlicht.
- Ab 2023 erfolgt die Förderung wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.