Hitzeschutz im Sommer
Überhitzte Räume im Sommer werden schnell zur Belastung. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG - § 14) fordert deshalb nicht nur eine gute Gebäudedämmung im Winter, sondern auch verbindliche Nachweise für den sommerlichen Wärmeschutz. Insbesondere Dachflächen können sich im Sommer auf über 80 °C aufheizen. Hohe Raumtemperaturen in der Dachwohnung lassen sich auch über Nacht kaum noch ablüften.