Steildachsanierung - ja bitte!

Welche Dämmkonstruktion macht Sinn?
Welche Details sind zu beachten?
10 Antworten, die erklären, worauf es ankommt

1. Was spricht für die Sanierung geneigter Dächer?

Wenn eine Sanierung ansteht, ist das Dach in der Regel 30 Jahre alt oder, wenn es die Dacheindeckung zulässt, sogar älter. Der Wärmeschutz entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Der Grund für eine Dachsanierung ist meistens der Wunsch der Bauherren, die Heizenergie zu drosseln und den Wohnkomfort zu erhöhen. Das Zusammenspiel von leistungsfähiger Dämmung mit guten Fenstern und die Vermeidung von Wärmebrücken begrenzen den Energiebedarf eines Gebäudes spürbar. Auch ein Dachausbau, d. h. die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, kann Anlass für die Sanierung sein. Insgesamt tragen die Sanierungsmaßnahmen am Dach zur Wertsteigerung der ganzen Immobilie bei.

2. Welche Vorgaben zum Wärmeschutz muss man beachten?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert für zu sanierende geneigte Dächer einen U-Wert von 0,24 W/(m²·K). Das ist eine Mindestanforderung. Wenn man jedoch überlegt, dass ein Dach bis zu 50 Jahre lang hält, macht es durchaus Sinn, einen besseren baulichen Wärmeschutz anzustreben. Dieser wird z. B. vom BAFA mit einem Investitionszuschuss auch gefördert. Die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude schreiben für die Steildachsanierung einen U-Wert von 0,14 W/(m²·K) vor.

3. Was zählt: Dämmstoffdicke oder Dämmniveau?

Ganz klar: es zählt das Dämmniveau, d. h. der geforderte U-Wert. Die erforderliche Dämmstoffdicke hängt nämlich von der Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs ab. Möchte man eine Förderung für die Dachsanierung beantragen, reichen bei einem nicht gedämmten Dach bereits 16 Zentimeter PU-Dämmung der Wärmeleitfähigkeitsstufe (WLS) 023, um die Anforderung an den U-Wert von 0,14 W/(m²·K) zu erfüllen. Dämmstoffe mit WLS 035 oder 040 haben eine höhere Wärmeleitfähigkeit und sind deshalb auch dicker. Dadurch muss mit doppelten Aufbauhöhen und evtl. einer nachgebesserten Statik geplant werden.

4. Welche Dämmkonstruktionen sind im Steildach möglich?

Das Steildach kann von innen oder von außen, d. h. oberhalb der Sparren gedämmt werden. Es gibt auch Kombinationslösungen, bei denen eine alte, jedoch noch voll funktionsfähige Zwischensparrendämmung mit einer Dämmung auf den Sparren kombiniert wird. Voraussetzung ist, die alte Dämmung ist trocken und nicht durch Marderfraß beschädigt. Zwischen altem Dämmstoff und Sparren dürfen sich auch keine Fugen gebildet haben.

5. Wann sollte man die oberste Geschossdecke dämmen?

Wenn das Dach nicht gedämmt und z. B. aufgrund zu geringer Höhe nicht ausgebaut werden kann, muss der Dachboden – auch als „Oberste Geschossdecke“ oder als zugängliche Decken beheizter Räume bezeichnet – gedämmt sein und einen U-Wert von 0,24 W/(m²·K) oder besser aufweisen. Ausnahme: Wohnt der Eigentümer schon vor dem 1. Februar 2002 im Haus, sind Ein- und Zweifamilienhäuser von der Nachrüstpflicht ausgenommen. Aber: Die Nachrüstpflicht greift, sobald das Haus verkauft wird. Die neuen Hauseigentümer haben dann zwei Jahre Zeit, die Oberste Geschossdecke zu dämmen.

6. Warum soll ein Energieberater kommen?

Zahlreiche Förderprogramme vom Bund und den Ländern – beispielsweise die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude oder der KfW Bankengruppe – machen zur Bedingung, dass der Bauherr einen Energieberater beauftragt, der in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingetragen ist. Auch für die Energieberatung kann eine Förderung beantragt werden. Energieberater für Gebäude sind z. B. Bauingenieure, Fachhandwerker oder Architekten, die sich qualifiziert haben, um Bauherren und Gebäudebesitzer beraten zu können, wie der Energiebedarf im Gebäude – z. B. für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung oder Beleuchtung – durch geeignete Maßnahmen effizient reduziert werden kann. Der Beruf des Energieberaters ist allerdings nicht geschützt, was die Suche und Auswahl des Beraters nicht einfach macht. Voraussetzung für eine gute Beratung ist eine qualifizierte, Gewerke übergreifende und geprüfte Ausbildung nach hochwertigen und unabhängigen Standards. Das Ziel der unabhängigen Energieberatung sollte sein, die optimale Sanierungslösung für das Steildach zu finden und dabei auch die Wünsche und Ziele des Hausbesitzers zu berücksichtigen.

7. Was sind Wärmebrücken im Steildach?

Wärmebrücken (fälschlicherweise oft auch Kältebrücken genannt) sind örtlich begrenzte Schwachstellen einer Baukonstruktion, durch die mehr Wärme abfließen kann als durch andere, gut gedämmte Flächen. Wärmebrücken bewirken Wärmeverluste, niedrigere Oberflächentemperaturen und verursachen letztendlich einen erhöhten Heizwärmebedarf. Sie können unter Umständen auch zu Bauschäden führen. Eine materialbedingte Wärmebrücke kann im Steildach vorkommen, wenn ein Materialwechsel auftritt – z. B. bei der Zwischensparrendämmung, wenn ein Holzsparren an ein gedämmtes Gefach grenzt. Eine richtig geplante Wärmedämmung und eine sorgfältige Ausführung der Sanierungsmaßnahme helfen, Wärmebrücken in ihrer Wirkung zu reduzieren. Deshalb gehört die Steildachsanierung in die Hände von Fachhandwerkern.

8. Welche Aufgabe hat die Luftdichtheitsschicht?

Die Luftdichtheitsschicht in Form einer Dampfsperre oder -bremse befindet sich raumseitig. Sie verhindert, dass warme und feuchte Luft in die Dachkonstruktion eindringt oder die Konstruktion für Luftströmungen durchlässig ist. In alten Dächern ist eine Luftdichtheitsschicht häufig noch vorhanden, aber meistens nicht mehr funktionsfähig. Deshalb sollte bei der Sanierung eine neue Luftdichtheitsschicht verlegt und auf eine sorgfältige Verklebung geachtet werden.

9. Welchen Einfluss hat der Dämmstoff auf den sommerlichen Wärmeschutz?

In wissenschaftlichen Untersuchungen wurde klar nachgewiesen, dass die Dämmstoffart so gut wie keinen Einfluss auf den sommerlichen Wärmeschutz hat. Dämmstoffe sind aufgrund ihrer niedrigen Wärmeleitfähigkeit und geringen Masse keine guten Wärmespeicher. Dämmstoffe sollen den Wärmefluss so gering wie möglich halten. Aber: Je geringer die Wärmeleitfähigkeit eines Dämmstoffes, umso niedriger der U-Wert des gedämmten Daches. Eine leistungsfähige Dachdämmung – z. B. PU mit Wärmeleitfähigkeitsstufe 023 – massive Bauteile im Dachraum, eine vernünftige Dimensionierung der Glasflächen sowie eine gute Verschattung der Dachfenster von außen schaffen gute Voraussetzungen für ein behagliches Raumklima an heißen Tagen.

10. Wird die Dachsanierung gefördert?

Ja! Vom BAFA gibt es beispielsweise einen Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie z. B. die Dämmung von Dachflächen. Bei der Dachsanierung muss der U-Wert von 0,14 W/(m²·K) erreicht und die Förderung muss in jedem Fall vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Auch für die Vor-Ort-Beratung gibt es attraktive Zuschüsse. Außerdem gibt es für eine Dachsanierung an selbstgenutztem Wohneigentum für einen befristeten Zeitraum von zehn Jahren eine Steuerermäßigung. Diese kann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Ein Antrag vor Beginn des Vorhabens ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zur Förderung energetischer Bau- und Sanierungsmaßnahmen finden Sie hier.

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