Welche Dämmkonstruktion macht Sinn?
Welche Details sind zu beachten?
10 Antworten, die erklären, worauf es ankommt
1. Was spricht für die Sanierung geneigter Dächer?
Wenn eine Sanierung ansteht, ist das Dach in der Regel 30 Jahre alt oder, wenn es die Dacheindeckung zulässt, sogar älter. Der Wärmeschutz entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Der Grund für eine Dachsanierung ist meistens der Wunsch der Bauherren, die Heizenergie zu drosseln und den Wohnkomfort zu erhöhen. Das Zusammenspiel von leistungsfähiger Dämmung mit guten Fenstern und die Vermeidung von Wärmebrücken begrenzen den Energiebedarf eines Gebäudes spürbar. Auch ein Dachausbau, d. h. die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, kann Anlass für die Sanierung sein. Insgesamt tragen die Sanierungsmaßnahmen am Dach zur Wertsteigerung der ganzen Immobilie bei.
2. Welche Vorgaben zum Wärmeschutz muss man beachten?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert für zu sanierende geneigte Dächer einen U-Wert von 0,24 W/(m²·K). Das ist eine Mindestanforderung. Wenn man jedoch überlegt, dass ein Dach bis zu 50 Jahre lang hält, macht es durchaus Sinn, einen besseren baulichen Wärmeschutz anzustreben. Dieser wird z. B. vom BAFA mit einem Investitionszuschuss auch gefördert. Die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude schreiben für die Steildachsanierung einen U-Wert von 0,14 W/(m²·K) vor.
3. Was zählt: Dämmstoffdicke oder Dämmniveau?
Ganz klar: es zählt das Dämmniveau, d. h. der geforderte U-Wert. Die erforderliche Dämmstoffdicke hängt nämlich von der Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs ab. Möchte man eine Förderung für die Dachsanierung beantragen, reichen bei einem nicht gedämmten Dach bereits 16 Zentimeter PU-Dämmung der Wärmeleitfähigkeitsstufe (WLS) 023, um die Anforderung an den U-Wert von 0,14 W/(m²·K) zu erfüllen. Dämmstoffe mit WLS 035 oder 040 haben eine höhere Wärmeleitfähigkeit und sind deshalb auch dicker. Dadurch muss mit doppelten Aufbauhöhen und evtl. einer nachgebesserten Statik geplant werden.