Fußboden dämmen und Schluss mit kalten Füßen

Hier erfahren Sie, wie Sie mit einer schlanken Fußbodendämmung aus PU-Hartschaum die Wohnbehaglichkeit verbessern.

Kalte Füße im Erdgeschoß kennen viele Altbau-Besitzer. Liegt der Wohnraum zum Beispiel über einem unbeheizten Keller oder einer Garage, dann beklagen Bewohner häufig, dass sich trotz aufgedrehter Heizkörper kein behagliches Wärmegefühl einstellt. Ist der Fußboden nicht gedämmt, kühlt er im Winter stark aus und strahlt Kälte in den Raum ab. Besser als Filzpantoffel und Wollsocken ist auf Dauer eine gute Wärmedämmung. So spart man vom ersten Tag an konsequent Heizenergie und profitiert das ganze Jahr über von einem angenehmen Raumklima.

Nie mehr kalte Böden im Erdgeschoß: Eine PU-Fußbodendämmung kann man wetterunabhängig jederzeit einbauen.

PU-Dämmung unter schwimmenden Estrich

Wer glaubt, dass Böden mit Fußbodenheizung keine Dämmung benötigen, irrt gewaltig. Fußbodenheizungen nutzen das Prinzip der Strahlungswärme. Um Wärme abzustrahlen, muss die Bodenfläche zunächst die Wärme aufnehmen. Ist der Fußboden nicht gedämmt, reagiert das Heizungssystem ausgesprochen träge, da zunächst der kalte Boden mit Wärme gespeist werden muss. So geht teure Wärmeenergie ungenutzt verloren.

Bei der nachträglichen Installation wird die PU-Dämmung üblicherweise unter dem Heizsystem und dem schwimmenden Estrich verlegt, der nicht mit angrenzenden Bauteilen, zum Beispiel der Wand verbunden ist. Als Feuchteschutz dient eine Trennlage direkt auf der Betondecke sowie auf der Dämmung, die noch einige Zentimeter die Wände hochgeführt wird. Ein umlaufender Randdämmstreifen an der Wand verhindert beim eine Wärme- und Schallübertragung.


Investitionszuschuss für schlanke Fußbodendämmung

Beim Aufbau des Fußbodens ist der Platz begrenzt, es zählt jeder Millimeter. Schlanke PU-Dämmplatten eignen sich sehr gut für die niedrigen Aufbauhöhen im Fußboden. PU-Dämmplatten der Wärmeleitfähigkeitsstufe WLS 023 erfüllen die Anforderungen der BEG für Einzelmaßnahmen mit dem U-Wert 0,25 W/(m²·K) unter Berücksichtigung eines üblichen Bodenaufbaus. Damit ist die Förderung einer Fußbodendämmung über einen Investitionszuschuss im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude gesichert.

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