Nachrüstpflicht bei der Dachbodendämmung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, die oberste Geschossdecke zu dämmen, wenn sie an beheizte Räume grenzt und das Dach nicht gedämmt oder der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 nicht eingehalten ist. Die Wärmedämmung der Geschossdecke darf den U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) von 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschreiten. Der U-Wert beschreibt den Dämmstandard des Bauteils und in dieser Maßeinheit wird der Wärmedurchgang durch die oberste Geschossdecke gemessen. Das GEG nennt eine Reihe von Ausnahmen für die Nachrüstpflicht, z. B. wenn das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder ein Einfamilienhaus, das der Eigentümer seit 01.02.2022 selbst bewohnt. Der bessere Wärmeschutz – im Winter wie im Sommer –, das Energieeinsparpotenzial der nachträglichen Dachbodendämmung und der höhere Wohnkomfort rechtfertigen jedoch diese kostengünstige Maßnahme. Tipp: Besprechen Sie die Situation vor Ort mit Ihrem Energieberater. Er kann Empfehlungen zum Dämmniveau und zu aktuellen Fördermitteln geben.
Förderung der nachträglichen Dachbodendämmung
Die Dämmung des Dachbodens wird als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA mit einem Investitionszuschuss gefördert. Die Dämmung kann mit etwas handwerklichem Geschick auch in Eigenleistung ausgeführt werden. Wer dafür eine Förderung einplanen möchte, muss in jedem Fall einen Energieberater (Energieeffizienz-Experten) einschalten, der bestätigt, dass die Eigenleistung fachgerecht ausgeführt und die Materialkosten korrekt aufgeführt wurden. Materialkosten sind jedoch nur dann förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind. Die Rechnung muss auf den Namen des Antragssteller ausgestellt und in deutscher Sprache angefertigt sein. Informationen dazu gibt es beim BAFA, Allgemeines Merkblatt zur Antragsstellung. Auch die Energieberatung wird gefördert.
Weitere Informationen
PU-Dämmlösungen für die oberste Geschossdecke
BAFA Informationen zur Förderung von Einzelmaßnahmen
PU-Dämmstoffhersteller im IVPU